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Allgemeine Geschäftsbedingungen

[ siehe auch Rechtlicher Hinweis und Datenschutzbestimmungen | Impressum ]

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

mit dem Abschicken einer Platzreservierung nehmen wir Sie in unsere Reservierungsliste auf. Damit gehen Sie noch keinerlei Verpflichtungen ein. Erst bei Abschluss eines Vertrags mit Ihrer Unterschrift werden die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Dazu kommt es erst, wenn wir Ihre Anmeldung geprüft und Sie alle für den Vertragsabschluss notwendigen Informationen erhalten haben.

1. Vertragsabschluss

Erst wenn wir Ihre Voranmeldung geprüft haben, erhalten Sie von uns ein Vertragsangebot. Erst mit Ihrer Unterschrift auf diesem Vertrag schließen Sie einen verbindlichen Vertrag aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, unserer Preisliste, den in den ausführlichen Anmeldeunterlagen von Ihnen gemachten Angaben und den auf dieser Anmeldung genannten Leistungsbeschreibungen unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen ab. Nach Eingang dieses Vertrages bei uns erhalten Sie von uns eine schriftliche Vertragsbestätigung zusammen mit einer Rechnung über die dann zu zahlende Anzahlung sowie, bei Reiseverträgen, einen Reisesicherungsschein. Bitte zahlen Sie erst nach Eingang dieses Scheines und der Rechnung.

2. Zahlung des Programmpreises

2.1. Anzahlung
Nach Versand der Vertragsbestätigung und ggf. des Sicherungsscheines an Sie ist eine Anzahlung von 10% des Programmpreises fällig.
2.2. Programmpreis unter EUR 2.500: Restbetrag
Der Restbetrag ist vier Wochen vor Programmbeginn fällig.
2.3. Programmpreis über EUR 2.500: 2. und 3. Rate
Fünf Monate vor der Abreise ist eine weitere Rate in Höhe von 40% des Programmpreises zu zahlen. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Programmbeginn fällig. Zusätzliche Versicherungsleistungen wie unsere Rücktrittsversicherung sind sofort in einem Betrag fällig

3. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unserer Broschüre sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben der Vertragsbestätigung. Bitte prüfen Sie, ob unsere Vertragsbestätigung alle Ihre Wünsche enthält (Termin, Reiseziel etc.). Nebenabreden (sonstige Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Programms nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Sachen mit Mängeln behaftet sind.

4.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei einer erheblichen Änderung sind Sie berechtigt, binnen einer Woche nach Kenntnis wahlweise kostenlos umzubuchen oder kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Der Veranstalter kann eine Preiserhöhung als Folge von nach Vertragsabschluss eintretenden Änderungen der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafen- oder Schulgebühren) oder der Wechselkurse vornehmen, wenn der Beginn des Aufenthaltes später als vier Monate nach Vertragsabschluss liegt. Die Erhöhung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die Steigerung des entsprechenden Kostenfaktors auf den Programmpreis tatsächlich auswirkt, wobei zusammen mit dem Erhöhungsverlangen die bei Vertragsabschluss zugrunde gelegte Höhe des sich ändernden Kostenfaktors sowie seine im Rahmen der Erhöhung in Ansatz zu bringende Höhe dem Teilnehmer mitgeteilt wird. Der Veranstalter hat den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch bis drei Wochen vor Beginn des Aufenthaltes, über die Änderung in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des Programmpreises, ist der Kunde berechtigt, unter Erstattung des bisher gezahlten Programmpreisanteiles innerhalb von zehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem gleichwertigen Programm zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, einen solchen Aufenthalt ohne Mehrpreis für den Teilnehmer anzubieten.

5. Rücktritt/Umbuchung durch den Teilnehmer/Ersatzperson

5.1. Sie können jederzeit vor Programmbeginn vom Programm zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns, weshalb wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie das Programm nicht an, so können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei diesen Pauschalen wurden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der durch anderweitige Verwendung der Programmleistungen gewöhnlich mögliche Erwerb bereits berücksichtigt. Die Entschädigungen berechnen sich pauschal nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Programmpreis:

  • bis acht Wochen vor Programmantritt: 10%
  • später als acht Wochen vor Programmantritt: 30%
  • später als vier Wochen vor Programmantritt: 40% zzgl. der Kosten für die Flugstornierung

Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.3. Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung des Programms für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Programmausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Termins oder des Zieles oder der Programmart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis vier Wochen vor Programmantritt 100,00 € pro Person Umbuchungskosten zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, soweit die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den in Ziffer 2 genannten Bedingungen unter gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.4. Bis zum Programmbeginn können Sie sich bei der Durchführung des Programms durch einen Dritten ersetzen lassen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie gemeinsam als Gesamtschuldner für den Programmpreis und die durch der Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Ersatzteilnehmer tritt statt Ihrer in alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Wir müssen dem Eintritt nur zustimmen, wenn der Ersatzteilnehmer in gleicher Weise die Bedingungen für die Teilnahme an dem Programm erfüllt und insbesondere die Gastfamilie dem Wechsel nicht widerspricht.

5.5. Wenn der Veranstalter bei einem Gastschulaufenthalt die Adresse der Gastfamilie und des örtlichen Ansprechpartners zwei Wochen vor der Abreise nicht mitgeteilt hat, haben Sie bei Programmen, die länger als drei Monate dauern, die Möglichkeit, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. Alle bis dahin geleisteten Zahlungen (außer der Reiserücktrittskostenversicherung) werden Ihnen in diesem Fall vollständig erstattet.

5.6. Wenn Sie einen für mehr als drei Monate vereinbarten Gastschulaufenthalt während des Aufenthaltes abbrechen, wird der Veranstalter Ihnen - unabhängig vom Grund des Programmabbruchs - die durch die frühere Abreise ersparten Kosten ersetzen.

6. Rücktritt und Kündigung durch KulturLife

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt des Programms vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Programms den Vertrag kündigen:

6.1. Sollte die in der Programmbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, werden wir Ihnen die Teilnahme an einem Ersatzprogramm entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in § 651a Absatz 4 BGB einräumen. Außerdem haben Sie in der Regel die Möglichkeit, das Programm als Individualteilnehmer ohne Begleitperson zum gewünschten Ziel anzutreten. Sobald das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bekannt ist, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, jedoch spätestens bis zum 28. Tag vor Programmantritt. Auf Wunsch erhalten Sie aber auch den eingezahlten Programmpreis ohne Abzüge zurück.

6.2. Ferner sind wir berechtigt, auch nach Antritt des Programms ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen, wenn Sie ungeachtet unserer Abmachung das Programm nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Insbesondere sind wir zur Kündigung berechtigt, wenn Sie durch grobe Verstöße die für ein Zusammenleben in der Gastfamilie oder an der Schule erforderlichen Regeln beeinträchtigen und den Familien- oder Schulfrieden nachhaltig stören. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Programmpreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparen Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von uns den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten durch eine vorzeitige Rückbeförderung nach Hause gehen zu Ihren Lasten.

6.3. Darüber hinaus sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns auch nach Abschluss des Vertrages ein in der Person des Teilnehmers liegender Hinderungsgrund bekannt wird, der uns in der Anmeldung verschwiegen wurde und kein Verschulden oder Mitverschulden unsererseits wegen Verletzung einschlägiger Aufklärungs- oder Hinweispflichten vorgelegen hat oder ein solcher Hinderungsgrund erst nach Abschluss des Vertrages entsteht. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn uns der wichtige Hinderungsgrund bei Abschluss des Vertrages bekannt war oder grob fahrlässig unbekannt geblieben ist. Im Falle eines Rücktritts erstatten wir den vollen Programmpreis abzüglich der Rücktrittsentschädigungen im Rahmen der Vorgaben des § 651i Absatz 2 BGB, es sei denn, dass Sie uns nachweisen, dass uns keine oder geringere Kosten als die geforderte Entschädigung entstanden sind.

7. Höhere Gewalt

Wird das Programm infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wir werden dann den gezahlten Programmpreis erstatten, können aber für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung des Programms noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, diese vorzunehmen. Die Mehrkosten für die Rückförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

8. Haftung des Veranstalters

8.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für:

  • die gewissenhafte Programmvorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Programmleistungen

8.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9. Gewährleistung

9.1. Abhilfe

Wird das Programm nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

9.2. Minderung des Programmpreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Programms können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Programmpreises verlangen (Minderung). Der Programmpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Programms in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

9.3. Kündigung des Vertrags

Wird ein Programm infolge eines Mangel erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen, wobei wir in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfehlen, die Kündigung durch schriftliche Erklärung vorzunehmen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen das Programm infolge eines Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns bereits verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ihr besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Auch im Falle der Kündigung schulden Sie uns den auf den in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Programmpreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

9.4. Schadensersatz

Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel des Programms führt, können Sie auch Schadensersatz verlangen.

10. Haftungsbeschränkungen

Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit ein bei Ihnen entstandener Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für den Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für Körperschäden.

11. Mitwirkungspflicht des Reisenden/Teilnehmers

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Büro unserer Vertragspartner (z.B. Sprachschule, Schule, aufnehmende Organisation) zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Programms müssen von Ihnen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Programms uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem das Programm dem Vertrag nach enden sollte. Hatten Sie die Ansprüche bereits geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückgewiesen haben.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. In den Broschüren und/oder Anmeldeunterlagen haben wir Sie über evtl. notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.

13.2. Für die Beschaffung der Reisedokumente (Visa etc.) sind Sie alleine verantwortlich. Evtl. anfallende Kosten sind nicht im Programmpreis enthalten.

13.3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb das Programm nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Gerichtsstand ist Kiel. Für Vollkaufleute und Personen, deren allgemeiner Gerichtsstand im Ausland liegt oder unbekannt ist, wird Kiel vereinbart.

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