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Anerkennung eines Auslandsschuljahres in Deutschland

Allgemein erkennen alle Bundesländer dein Schuljahr im Ausland während der Einführungsphase (10. bzw. 11. Klasse) an. Die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Bremen Hessen und Schleswig-Holstein erkennen ebenfalls High School Aufenthalte zu Beginn der Qualifikationsstufe (11. bzw. 12. Klasse) an.

Beschlüsse der Kultusministerkonferenzen der Bundesländer

Wir haben hier für dich eine Zusammenfassung der aktuellen Beschlüsse vorbereitet. Da die Gesetze aber laufend ändern, empfehlen wir dir, dich immer bei deiner Schule bzw. bei der für dich zuständigen Schulbehörde persönlich zu erkundigen!

Baden Württemberg

Bayern

Berlin/Brandenburg

Bremen

Hamburg

  • Auslandsjahr im 10. Schuljahr möglich; kann auf Antrag anerkannt werden
  • Aufenthalte in Klasse 11 und 12 müssen in Deutschland wiederholt werden.
  • Mehr Infos: https://aja-org.de/hamburg/

Hessen

  • Auslandsschuljahr in der 10. Klasse möglich; kann auf Antrag anerkannt werden
  • Auslandsschuljahr in der Qualifikationsphase ist ebenfalls möglich
  • Mehr Infos: https://aja-org.de/hessen/

Mecklenburg-Vorpommern

  • Auslandsschuljahr in der 10. Klasse möglich; kann auf Antrag anerkannt werden.
  • Auslandsjahr im 2. Halbjahr der 10. Klasse kann eingeschoben werden.
  • Auslandjahr in der Qualifikationsphase nicht üblich.
  • Mehr Infos: https://aja-org.de/mecklenburg-vorpommern/

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

  • Auslandsschuljahr in der 10. Klasse (bei G8) oder in der 11. Klasse (bei G9) möglich; kann auf Antrag anerkannt werden.
  • Aufenthalte in Klasse 11 und 12 (bei G8) oder 12 und 13 (bei G9) müssen in Deutschland wiederholt werden.
  • Mehr Infos: https://aja-org.de/nordrhein-westfalen/

Rheinland-Pfalz

Saarland

  • Auslandsschuljahr in der 10. Klasse möglich; kann auf Antrag anerkannt werden.
  • Aufenthalte in Klasse 11 und 12 müssen in Deutschland wiederholt werden.
  • Mehr Infos: https://aja-org.de/saarland/

Sachsen

Sachsen-Anhalt

  • Auslandsschuljahr in der 10. Klasse möglich; kann auf Antrag anerkannt werden.
  • Aufenthalte in Klasse 11 und 12 müssen in Deutschland wiederholt werden.
  • Mehr Infos: https://aja-org.de/sachsen-anhalt/

Schleswig-Holstein

  • Bei G9: Aufenthalte in der 11. und 12. Klasse sind möglich und können auf Antrag anerkannt werden.
  • Bei G8: Aufenthalt in der 10. Klasse möglich; kann auf Antrag anerkannt werden.
  • Mehr Infos: https://aja-org.de/schleswig-holstein/

Thüringen

  • Auslandsschuljahr in der 10. Klasse ist möglich; kann auf Antrag anerkannt werden.
  • Aufenthalte in Klasse 11 und 12 müssen in Deutschland wiederholt werden.
  • Mehr Infos: https://aja-org.de/thuringen/