Annerkennung eines Auslandsschuljahres in Deutschland

Allgemein erkennen alle Bundesländer dein Schuljahr im Ausland während der Einführungsphase (10. bzw. 11. Klasse) . Die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Bremen Hessen und Schleswig-Holstein erkennen ebenfalls High School Aufenthalte zu Beginn der Qualifikationsstufe (11. bzw. 12. Klasse) an.

Da sich Gesetze aber laufend ändern, empfehlen wir dir, dich immer bei deiner Schule bzw. bei der für dich zuständigen Schulbehörde persönlich zu erkundigen!

Beschlüsse der Kultusministerkonferenzen der Bundesländer

Baden Württemberg

 

  • Auslandsschuljahr in den Klassen 10 und 11 kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Aufenthalte in Klasse 12 und 13 müssen in Deutschland nachgeholt werden.
  • Mehr Infos: www.km-bw.de

Bayern

 

  • Auslandsschuljahr in den Klassen 10 und 11 kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Aufenthalte in Klasse 12 und 13 müssen in Deutschland nachgeholt werden.
  • Mehr Infos: www.gymnasium.bayern.de

Berlin

 

  • Auslandsschuljahr in der 11. Klasse kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Ab der 12. Klasse Anrechnung des ersten Halbjahres möglich.
  • Beim G8 muss das Auslandsjahr in Deutschland nachgeholt werden.
  • Mehr Infos: www.berlin.de

Brandenburg

 

  • Auslandsschuljahr in der 11. Klasse kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: www.bravors.brandenburg.de

Bremen

 

  • Schüleraustausch muss bis zu Beginn der 12. Klasse abgeschlossen sein.
  • Er kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden
  • Mehr Infos: www.bildung.bremen.de

Hamburg

 

  • Auslandsschuljahr kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: www.hamburg.de/contentblob

Hessen

 

  • Auslandsschuljahr kann anerkannt werden - es kann eine Prüfung erfolgen.
  • In der Qualifikationsphase kann man einen Antrag stellen, dass Leistungen aus der Einführungsphase angerechnet werden.
  • Leistungen aus dem Ausland können nicht anerkannt werden.
  • Mehr Infos: download.bildung.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

 

  • Schulleitung entscheidet, ob Auslandsschuljahr anerkannt wird - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: mv.juris.de

Niedersachsen

 

  • Auslandsschuljahr in der Einführungsphase kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Beim G8 können die Schulleistungen i.d.R. nicht anerkannt werden - Jahr muss in Deutschland wiederholt werden.
  • Leistungen europäischer Schulen können u.U. anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: www.mk.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

 

  • Auslandsschuljahr in den Klassen 11 und 12 mit Beurlaubung möglich - Jahr muss in Deutschland wiederholt werden.
  • Einstieg in die nächste Klassenstufe möglich, wenn entsprechende Leitungen im Ausland erbracht worden sind -
    keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: www.schulministerium.nrw.de

Rheinland-Pfalz

 

  • Schulleitung entscheidet, ob Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: rlpvv.juris.de

Saarland

 

  • Auslandsschuljahr in den Klassen 10 und 11 kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: sl.juris.de

Sachsen

 

  • Auslandsschuljahr in den Klassen 10, 11 und 12 kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: www.revosax.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

 

  • Auslandsschuljahr in den Klassen 10 und 11 kann anerkannt werden - keine Wiederholung in Deutschland nötig.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: www.mk-intern.bildung-lsa.de

Schleswig-Holstein

 

  • Besonders Leistungsstarke Schüler können einen Antrag auf Überspringen von einem Schulhalbjahr der Einführungszeit oder der gesamten Einführungszeit stellen.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

Thüringen

 

  • Schulleitung entscheidet, ob Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden.
  • Antrag muss bei Schule gestellt werden.
  • Mehr Infos: www.thueringen.de

*Erkundige dich bitte trotz sorgfältiger Recherche immer bei deiner Schule bzw. bei der für dich zuständigen Schulbehörde, da Gesetze sich ständig ändern!

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