Finanzierung- und Förderungsmöglichkeiten

Finanzierung und Förderung Homestay

Sparschwein

Sicherlich, die Kosten eines Auslandsaufenthaltes sind nicht unerheblich, eine Investition, für die manch einer tief in die Tasche greifen muss und die gut durchdacht und geplant sein will. Doch wie schon Benjamin Franklin sagte:

"Eine Investition in Wissen, bringt immer noch die besten Zinsen."

Im Folgenden erhältst du einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung deines Homestay-Aufenthaltes.

Bildungskredit der KfW (für Volljährige)

Volljährigen Schülern wird in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (in den letzten 2 Jahren der Ausbildung) ein zinsgünstiger (2,55 % effektiver Jahreszins, der nominale Zinssatz beträgt 2,57 %) Bildungskredit angeboten.

Dieser Kredit kann auch neben den BAföG-Leistungen bewilligt werden, er ist einkommens- und elternunabhängig und kann mehrmals (für unterschiedliche Bildungsetappen) beantragt werden.

Gefördert werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind. Findet die Ausbildung im Ausland statt, muss der Besuch der ausländischen Bildungsstätte dem Besuch einer anerkannten inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig sein (dies obliegt dem zuständigen inländischen Landesministerium (z.B. Schul- oder Kultusministerium)

Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR ausgezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, d. h. maximal 7.200 EUR, bewilligt werden.

Weitere Informationen kannst du dem Flyer Bildungskredit für Schüler und Studenten entnehmen oder unter www.kfw.de nachlesen (Stand: Juli 2011).

Kindergeld

Grundsätzlich besteht für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Solange du dich in einer Berufsausbildung befindest,  kann es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.

Auch Sprachaufenthalte werden als Berufsausbildung anerkannt, wenn sie mit dem Besuch einer Schule, einem College oder Universität verbunden sind. Die Anerkennung setzt voraus, dass der Aufenthalt von einem Sprachunterricht von mind. zehn Unterrichtsstunden pro Woche begleitet ist.

(Bundesagentur für Arbeit: Stand 29.12.2009)

Weitere Infos unter: www.arbeitsagentur.de

Familienzuschlag

Beamte und Beamtinnen erhalten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen abhängig vom Familienstand zusätzlich zum Grundgehalt einen gestuften Familienzuschlag.

Der Familienzuschlag wird gewährt, solange das du Anrecht auf Kindergeld hast. Es gelten also die gleichen Bedingungen wie beim Kindergeld (beamten-information.de: Stand Juli 2011).

Weitere Infos hiezu unter: www.beamten-informationen.de

Stipendien

KulturLife ist offizieller Vertreter folgender Stiftungen:

Stiftung Welt:Klasse

Regionale Förderung und Sponsoren

Erkundige dich, ob es in deiner direkten Umgebung, z.B. Schule oder Gemeinde – eine sozusagen regionale Förderung für dein Auslandsjahr gibt.

Beispielsweise bietet Hamburg eine finanzielle Förderung des Schulbesuchs im Ausland für Schülerinnen und Schüler, die eine staatliche Schule in Hamburg besuchen, durch die Behörde für Schule und Berufsbildung.
Weitere Infos hierzu: www.hamburg.de

Vielleicht findest du auch einen oder mehrere „Sponsoren“ für dein Auslandsprojekt: die Gaststädte an der Ecke, in der du in den Sommermonaten immer wieder zuverlässig ausgeholfen hast oder auch die wohlhabende, neunzigjährige Tante Gerda. Auch regionale Sparkassen oder große Unternehmen bieten gelegentlich Förderung Jugendlicher, die sich gesellschaftlich oder sozial engagieren.

Es kann sein, dass deine Eltern bei einem Unternehmen arbeiten, die den Kindern der Mitarbeiter finanzielle Unterstützung im Auslandsjahr gewähren. Frag mal deine Eltern beziehungsweise kontaktiere die Personalabteilung des entsprechenden Unternehmens.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und dienen nur der Orientierung!